Allgemeine Geschäftsbedingungen von Liquid Grape (AGB)

 

Inhaltsverzeichnis

A. Geltungsbereich

B. Bedingungen fürden An- und Verkauf

C. Geschäftsbedingungen in Bezug auf Beratungsleistungen und die Erstellung einerWeinsammlung

D. Geschäftsbedingungen in Bezug auf Weinsammlungs-Management

E. Geschäftsbedingungen für Lagerleistungen

F. Allgemeine Bestimmungen

A. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenddargestellten Vertragsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“,„AGB“) der Mövenpick Wein Deutschland GmbH & Co. KG, Meinhardstr. 3, 44379Dortmund (nachfolgend: „Liquid Grape“, „wir“, „uns“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Liquid Grape und ihren Kunden (nachfolgend:„Käufer“, „Kunde“, „Sie“) über Beratungsleistungen, den An- und Verkauf vonWeinen, Lagerleistungen sowie sonstige Liefer- und Serviceleistungen imZusammenhang mit dem Aufbau, der Verwaltung, der Lagerung und dem Verkauf vonWeinportfolios, die wir unter der Marke „Liquid Grape“ anbieten. Sie geltensowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14BGB), soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich eine abweichende Regelunggetroffen wird.
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen Ihnen und LiquidGrape über Beratungs-, An- und Verkaufs-, Lager- und sonstigen Leistungen imZusammenhang mit Weinportfolios, ohne dass wir nochmals gesondert auf ihreGeltung hinweisen müssen, sofern wir Sie bei Abschluss des ersten Vertrages aufihre Geltung hingewiesen haben und sie wirksam einbezogen wurden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen desAuftraggebers finden keine Anwendung. Sie werden nur dann und insoweitVertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmthaben.
(4) Für Zwecke dieser AGB, ist ein „Verbraucher“ jede natürliche Person, die einRechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichennoch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13BGB) und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person odereine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts inAusübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 Abs. 1 BGB).
(5) Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprachegeschlossen.

 

 

B. Bedingungen für den An- und Verkauf

I. Bedingungen für den Verkauf


1. Vertragsabschluss

(1) Bestellungen von Waren zum Kaufper E-Mail, Telefon oder Brief
Bei Bestellungen des Kunden per E-Mail, Telefon oder Brief kommt ein Vertragerst durch Zugang der von uns versandten Angebotsannahme (Auftragsbestätigung/Proforma-Rechnung)an den Kunden zu Stande. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, das Angebotdes Kunden innerhalb von drei Werktagen nach dem Zugang desselben anzunehmen.Dies kann anstelle einer ausdrücklichen Angebotsannahme auch durch Zusendungder bestellten Ware erfolgen.

 

(2) Widerrufsrecht fürVerbraucher
Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe derWiderrufs­belehrung zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesenVertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehnTage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht derBeförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,müssen Sie uns (Mövenpick Wein Deutschland GmbH & Co. KG, Meinhardstr. 3,44379 Dortmund, Tel. +49 40 22 85 83 890, E-Mail: info@liquidgrape.de) mittelseiner eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefaxoder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedochnicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über dieAusübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir vonIhnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme derzusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art derLieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählthaben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tagzurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beiuns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbeZahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, essei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fallwerden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können dieRückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bisSie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, jenachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich undin jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns überden Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zuübergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist vonvierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten derRücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nuraufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnenzurückzuführen ist.“

 

Muster-Widerrufsformular

 

Mövenpick Wein Deutschland GmbH &Co. KG

Meinhardstr. 3

44379 Dortmund

 

info@liquidgrape.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) denvon mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über [Vertragsgegenstand einfügen].

 

Bestellt am/ erhalten am [Datumeinfügen].

 

[Ihr Name]

[Ihre Anschrift]

[Ihre Unterschrift] (nur beiMitteilung auf Papier)

 


2. Lieferung
(1) Lieferungen erfolgen an einenLagerort nach eigenem Ermessen von Liquid Grape.
(2) Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängen die etwaiggenannten voraussichtlichen Auslieferungstermine davon ab, dass der Kunde dieZahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat.
(3) Liquid Grape ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweitdiese für den Kunden zumutbar sind und die Teillieferung im Rahmen desvertraglich vorausgesetzten Verwendungszwecks sinnvoll genutzt werden kann unddem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
(4) Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitigerNachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vomKaufvertrag berechtigt. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kundenunverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an unsgeleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

3. Versandart, Verpackung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemesseneVersandart und das Transportunternehmen sowie die Verpackung.

4. Preise und Zahlung
(1) Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich bei Exportlieferungen Zollsowie Gebühren und anderer, erforderlicher öffentlicher Abgaben für dieVersendung an den Zielort.

(2) Soweit nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Vorkasse.
(3) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart sind unsere Rechnungsbeträgeinnerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang, ohne jeden Abzug zu bezahlen.Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Liquid Grape.
(4) Für Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gilt Ziff. 2 dieserAGB entsprechend.


5. Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis istgrundsätzlich der Sitz der Mövenpick Wein Deutschland GmbH & Co. KG, sofernnichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Abweichend vonZiff. B. 5(1) ist Erfüllungsort für Lieferverpflichtungen der Ort des Lagers,von welchem aus die Versendung vertragsgemäß erfolgen soll, wenn sich die Waredort befindet und von dort and den Kunden versandt wird.

 

6. Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware im Falleeines Kaufs auf Rechnung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises(einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor(„Vorbehaltsware“).
(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nichtberechtigt, über das Eigentum an der Vorbehaltsware zu verfügen, solange sieunter Eigentumsvorbehalt steht. Die Verfügung über die Rechtsposition desKunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibtzulässig, solange der Dritte (Erwerber) auf unser Eigentum hingewiesen wird.

(3) Bei ZugriffenDritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird derKunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damitwir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen,sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

 

7. Gewährleistung
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten diegesetzlichen Bestimmungen, soweit in dieser Ziff. B. 7 nichts anderes geregeltist.

(2) GegenüberKunden, die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einJahr ab Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt nicht fürSchadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpersoder der Gesundheit, aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigenPflichtverletzungen von Liquid Grape oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie auchnicht bei Übernahme einer Garantie, insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften,insbesondere die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche. EineVerkürzung dieser Fristen findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.
(4) Altersbedingte Veränderungen in Geschmack und Farbe des Weins, Schaumweinsund Champagners sowie von Spirituosen und ähnlichen alkoholischen Getränkenstellen für sich genommen keine Mängel dar.
(5) Ist der Kunde Unternehmer gilt zusätzlich Folgendes:
Von uns gelieferte Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oderan den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie geltenhinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einerunverzüglichen, sorgfältigen Unter­suchung erkennbar gewesen wären, als vom Kundengenehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eineMängelrüge mindestens in Textform zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel geltendie Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nichtbinnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt mindestens in Textform zugeht, indem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normalerVerwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühereZeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
(6) Auf Verlangen von Liquid Grape ist ein beanstandeter Liefergegenstandzunächst frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge erstattenwir die Kosten des günstigsten, üblichen Versandweges.
(6) Im Übrigen gelten für Mängelansprüche und deren Verjährung die gesetzlichenBestimmungen.

 

8. Sonderbedingungen für den Export außerhalb der EU
Die gewerblichen Kunden von Liquid Grape werden darauf hingewiesen, dass derExport und/oder das Anbieten und/oder der Vertrieb der von verkauften Weinen,Champagner und anderen Spirituosen in Länder außerhalb der EU (insbesondereaber nicht ausschließlich in die/den USA) Rechte Dritter, insbesondereMarkenrechte und ortsgebundene Vertriebslizenzen, verletzen kann. Liquid Grapeübernimmt keine Haftung für Schäden, die entstehen, wenn Weine, Champagner undsonstigen Spirituosen in Länder außerhalb der EU exportiert oder dort angebotenoder vertrieben werden, und Liquid Grape keine positive Kenntnis von einem imjeweiligen Einzelfall bestehenden Schutzrechteverstoß hat. Zwingendegesetzliche Haftungsregelungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetzsowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. Der Kunde hatselbst dafür Sorge zu tragen, Schutzrechte Dritter, einschließlich exklusiverVertriebsrechte nicht zu verletzen.

 

II. Bedingungen für den Ankauf der eingelagerten Weine

 

1.      Vertragsschluss

(1) Der Kunde kannLiquid Grape seine Weine zum Ankauf anbieten und Liquid Grape sucht nachMöglichkeit nach einem geeigneten Käufer.

(2) Für den Verkaufder Ware, fällt eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unserer Preisliste an.
(3) Der Vertrag kommt zu Stande, wenn Liquid Grape dies in einer gesondertenMitteilung dem Kunden bestätigt.

2. Vertragsgegenstand

(1) Liquid Grapebietet den Wein über seine eigenen Vertriebswege an. Es liegt dabei allein imErmessen von Liquid Grape geeignete Verkaufsoptionen zu sondieren undwahrzunehmen. Das Weisungsrecht des Kunden hinsichtlich der konkreten Art undWeise der Vermarktung ist insoweit ausgeschlossen.
(2) Der Kunde wird für jeden Wein einen Mindestpreis festlegen.
(3) Liquid Grape wird den Kunden jeden Ankauf bestätigen.

 

3. Kündigung

(1) EineBeauftragung zum Ankauf nach Maßgabe dieser AGB kann innerhalb einer Frist von3 Tagen von beiden Vertragspartner gekündigt werden.
(2) Hat Liquid Grape die Ware zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereitszum Verkauf angeboten, wird hierfür eine pauschale Aufwandsentschädigung von15,00 Euro inklusive Umsatzsteuer je angebotener Ware fällig, zuzüglich derKosten für die Rücksendung der Ware an den Kunden.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

C. Geschäftsbedingungen in Bezug auf Beratungsleistungen und die Erstellungeiner Weinsammlung

 

1. Vertragsgegenstand / Gewähr

(1) Liquid Grapeberät seine Kunden unabhängig. Liquid Grape erhält grundsätzlich keineProvisionszahlungen für die Empfehlung und oder Vermittlung bestimmterProdukte. Sollte im Einzelfall eine Provision oder sonstige Zuwendung vonDritten gezahlt werden, wird Liquid Grape hierauf ausdrücklich vor Erbringungder jeweiligen Beratungsleistungen ausdrücklich hinweisen.
(2) Liquid Grape beobachtet den Weinmarkt und empfiehlt Weine, die nachEinschätzung von Liquid Grape grundsätzlich für eine Investition geeignet seinkönnen. Die Empfehlungen erfolgen auf Basis der Erfahrung der Mitarbeiter vonLiquid Grape und der Beobachtung der Wertentwicklungen in der Vergangenheit;sie stellen keine Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne und keineindividuelle Vermögensverwaltung dar.
(3) Auf dieser Basis schlägt Liquid Grape dem Kunden bestimmte Weine für einInvestment oder für ein Portfolio zum Ankauf vor.
(4) Die Empfehlungen können Prognosen zu möglichen künftigen Wertentwicklungenenthalten. Für die Richtigkeit oder den Eintritt dieser Prognosen übernimmtLiquid Grape keine Gewähr; sie stellen keine Zusicherung einer bestimmtenWertentwicklung oder Rendite dar.
(5) Die Wertentwicklung von Weinen hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab undlässt sich auf Basis der aktuellen Marktsituation und der Wertentwicklung derVergangenheit nicht sicher prognostizieren. Die Wertentwicklung einzelner Weinesowie des gesamten Portfolios kann daher sowohl positiv als auch negativverlaufen; e ein realistisches Risiko einer Wertminderung einzelner Weine unddes gesamten Portfolios besteht stets.
(6) Wir beraten unsere Kunden nach bestem Wissen hinsichtlich solcher Weine,die sich nach der Einschätzung von Liquid Grape grundsätzlich für eineInvestition eignen. Die endgültige Entscheidung über den Erwerb bestimmterWeine oder Portfolios trifft allein der Kunde.
(7) Liquid Grape übernimmt keine Gewähr für eine tatsächliche Wertsteigerungder empfohlenen oder erworbenen Weine. Eine negative Wertentwicklung begründetkeine Gewährleistungsrechte des Kunden wegen Beratungsleistungen; Chancen undRisiken der Wertentwicklung der Weine trägt der Kunde. Unberührt bleibengesetzliche Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Haftungsregelungen inZiff. 3 der AGB.

 

2. Vertragsschluss und Fristen für Erstellung von Weinsammlungen undEmpfehlungen

(1) Liquid Grape erarbeitetin Abstimmung und Beratung mit dem Kunden ein Weinportfolio (also einen odermehrere Weine) als alternative Investmentform zum Ankauf.
(2) Nach Abschluss der Abstimmung über die Weinsammlung, wird dem Kunden dasabschließend besprochene Portfolio in Textform übersandt.
(3) Die Übersendung des Portfolios stellt noch kein bindendes Angebot vonLiquid Grape dar.
(4) Der Kunde kann auf Basis des übersandten Portfolios seinerseits ein Angebot zur Beauftragung von Liquid Grapemit der Zusammenstellung des empfohlenen Portfolios abgeben. Preisschwankungenzwischen der Portfolio-Zusammenstellung und der Abgabe des Angebots gehen grundsätzlichzu Gunsten bzw. zu Lasten des Kunden. Liquid Grape wird den Kunden unverzüglichinformieren, wenn zwischen Portfolioempfehlung und Angebotsabgabe einePreissteigerung des gesamten Portfolios von mehr als 4 % eingetreten ist. Indiesem Fall kann der Kunde ein neues Angebot abgeben oder sein abgegebenesAngebot zurückziehen.
(5) Liquid Grape hat das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Werktagen nachZugang anzunehmen oder abzulehnen. Der Annahme steht es gleich, wenn LiquidGrape mit der Portfolioerstellung im Sinne der Ziff. C. 3 beginnt.

 

3. Weinsammlung / Weineinkauf

(1) Liquid Grapewird nach Vertragsschluss über die Portfolioerstellung unverzüglich einKaufangebot gegenüber den Verkäufern der bestellten Ware abgeben und den Kundenebenfalls unverzüglich über das Zustandekommen des Kaufs mit den Verkäuferninformieren sowie, für den Fall, dass kein Kaufvertrag zustande kommt, über denGrund des Scheiterns des Kaufvertrags informieren.
(2) Befindet sich ein vom Kunden bestellter Wein bereits im Besitz und Eigentumvon Liquid Grape, wird der Kunde auch hierüber informiert.
(3) Sollte ohne Verschulden von Liquid Grape kein Kaufvertrag zwischen demVerkäufer und Liquid Grape über alle oder einzelne Weine im Portfolio zustandekommen, wird Liquid Grape von seiner Leistungspflicht insoweit dies der Fallist frei. Ebenso wird in diesem Fall der Kunde von seiner Pflicht diesen Teildes Preises zu zahlen frei. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffende Warezwischenzeitlich an einen Dritten verkauft wurde und nicht mehr von demVerkäufer angeboten wird.

(4) Nach Abschluss des jeweiligen Kaufvertrags werden die Weinevon uns eingelagert. Wird nichts Gegenteiliges mitgeteilt, geht Liquid Grapedavon aus, dass die Lagerleistungen gemäß den Lagerbedingungen von Liquid Grapemitbeauftragt sind.
(5) Mit Annahme der Weine am Lager von Liquid Grape oder einem von Liquid Grapegemieteten Lager durch den jeweiligen Lagerhalter (Besitzmittler) wird derKunde Eigentümer der jeweils erworbenen Ware. Über die Lagerannahme wird LiquidGrape den Kunden unverzüglich informieren.

D. Geschäftsbedingungen in Bezug auf Weinsammlungs-Management

 

1. Darstellungen von aktuellen Preisen und Wertentwicklungen

(1) Die Darstellung von aktuellen Preisen und Wertentwicklungen der im Portfolio des Kundenbefindlichen Weine in einem Portfolio-Manager oder in vergleichbarenÜbersichten im persönlichen Bereich des Kunden ist eine unverbindlicheServiceleistung und nicht Teil der vonLiquid Grape geschuldeten Hauptleistungen.
(2) Die Darstellung der Werteund Wertentwicklungen erfolgt insbesondere auf Basis von Daten der Liv-ex Limited (Liv-ex), registriert inEngland unter der Registernummer 3874907 mit Sitz Unit 105, Metal Box Factory, 30Great Guildford St
London SE10HS England. Die Geschäftsbedingungen von Liv-ex sindunter der nachfolgenden URL einsehbar: https://www.liv-ex.com/liv-ex-membership-terms/. Zusätzlich könnenDaten von der Firma Wine Labs, 117 Henry Street, 12, New York, New York 10002,Vereinigte Staaten genutzt werden. Die Geschäftsbedingungen von Wine Labs sindunter der nachfolgenden URL einsehbar:

https://winelabs.ai/terms

(3) Die von Liv-ex und Wine Labs bereitgestellten Preis- undMarktdaten beruhen auf marktbezogenen Informationen, die erfahrungs- unddatenbasiert erhoben werden; gleichwohl können diese Daten Fehler enthalten,unvollständig sein oder kurzfristigen Marktschwankungen unterliegen. LiquidGrape übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität,Vollständigkeit oder die ständige Verfügbarkeit dieser Daten und der daraufbasierenden Darstellungen.
(4) Liquid Grape haftet nicht für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen,dass er Anlage- oder Veräußerungsentscheidungen allein oder überwiegend auf dieim Portfolio-Manager oder vergleichbaren Darstellungen angezeigten Werte undWertentwicklungen stützt, es sei denn, Liquid Grape hat die fehlerhafteDarstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eineKardinalpflicht verletzt. Zwingende gesetzliche Haftungsregelungen,insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben,Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
(5) Die dargestellten Werte und Wertentwicklungen stellen keine Anlageberatung,keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf bestimmter Weine und keine Zusicherungeiner bestimmten Wertentwicklung oder Rendite dar.

2. Portfolioänderungen

Portfolioänderungen, also Liquidierungen oder Teilliquidierungenund die Aufnahme neuer Ware in das Portfolio erfolgen nach und entsprechend denjeweils gültigen Verkaufs- , Einkaufs-, Lager und Beratungsbedingungen vonLiquid Grape.

E. Geschäftsbedingungen für Lagerleistungen

 

1. Vertragsgegenstand

(1) Liquid Grapewird die vom Kunden bestimmte Ware für den Kunden in eigenen Lagern oder inLagern von sorgfältig ausgewählten Dritten.
(2) In welches Lager Liquid Grape die Ware einlagert, entscheidet Liquid Grapenach eigenem Ermessen. Hat Liquid Grape den Lagerort nach ausgewählt, wirddieser dem Kunden auf Anfrage unverzüglich mitgeteilt.
(3) Die Lager sind abgeschlossen, überwacht und für langfristige Einlagerungvon Wein geeignet.
(4) Jedes Lagergut erhält eine Lagernummer, mit der es individuell zuordbarist. Die jeweilige, den Kunden betreffende Lagerliste wird diesem aufAnforderung zur Verfügung gestellt.

 

2. Vertragsdauer und ordentliche Kündigung

(1) DerLagervertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2) Der Lagervertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einerWoche gekündigt werden.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail ausreichend).

 

3. Außerordentliche Kündigung

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Folgen der teilweisen oder gesamten Vertragsbeendigung

(1) Wird derLagervertrag hinsichtlich des gesamten Lagerguts oder eines Teils davon beendet,ohne dass die Ware an Dritte verkauft wird, versendet Liquid Grape auf Kostendes Kunden die für den jeweiligen Kunden eingelagerte Ware an die vom Kundenzuletzt mitgeteilte Anschrift.
(2) Der Kunde wird Liquid Grape seine jeweils aktuelle Anschrift im Falle einerAdressänderung unverzüglich mitteilen.
(3) Kann die Ware an der bei Liquid Grape bekannten Anschrift nicht zugestelltwerden, trägt der Kunde die Kosten der weiteren Lagerung und die Kosten derLogistik. Im Übrigen gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen desAnnahmeverzugs.

 

5. Versicherung

Liquid Grape wird die eingelagerte Ware insgesamt gegen Verlustund Beschädigung versichern. Die Deckungssumme der Lagerversicherung beträgtmindestens den jeweiligen aktuellen Wert der eingelagerten Ware.

6. Überprüfung des Lagerguts bei Anlieferung

(1) Bei jederEinlagerung findet durch Liquid Grapebzw. deren Erfüllungsgehilfen eine Wareneingangskontrolle im Hinblick aufäußerlich erkennbare Schäden und äußerlich erkennbare Abweichungen in Identitätund Menge statt.
(2) Festgestellte Beschädigungen, Abweichungen der Stückzahl sowieFalschlieferungen wird Liquid Grape unverzüglich dem Verkäufer sowie dem Kundenmitteilen.
(3) Die sich aus einem Mangel ergebenden Rechte wird Liquid Grape gegenüber demVerkäufer geltend machen und den Kunden über den jeweiligen Sachstandinformieren.

 

F. AllgemeineBestimmungen

 

1. Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Der Kunde kann gegenüber unseren Zahlungsansprüchen nur mitunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
(2) Ziff. F. 2 (1) gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher ist und seineGegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herleitet, auf dem unsereForderung beruht. In diesen Fällen bleiben die gesetzlichen Aufrechnungs- undZurückbehaltungsrechte des Verbrauchers unberührt.
(3) Ist der Kunde mit der Begleichung von Lagergebühren mehr als 90 Tage inVerzug und wurde der Kunde innerhalb dieser Frist dreimal aufgefordert diese innerhalbvon 10 Tagen zu begleichen, hat Liquid Grape das Recht, Weine in dem Umfang zuveräußern, damit die ausstehende Forderung beglichen werden kann. Die Weinewerden zum bestmöglichen Preis veräußert. Ein Mehrerlös wird an den Kundenausgekehrt.

2. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Wir haften aufSchadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur nach Maßgabe dieser Ziff.F. 2.
(2) Wir haften unbeschränkt im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beiÜbernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, bei Schäden aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften desProdukthaftungsgesetz.

(3) Bei leichtfahrlässig verursachten Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten(Kardinalpflichten) haften wir (vorbehaltlich Ziff. F. 2.(2)) der Höhe nachbegrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentlichsind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung desVertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung derVertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichemUmfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigenErfüllungsgehilfen von Liquid Grape.

 

 

3. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Liquid Grape ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn und soweit dieserforderlich ist, um sie an verändertegesetzliche Bestimmungen oder behördliche bzw. gerichtliche Entscheidungenanzupassen, oder um sie an technische Entwicklungen oder Änderungen unsererLeistungen anzupassen.
(2) Ferner darf Liquid Grape diese AGB ändern, wenn sich die wirtschaftlichenoder tatsächlichen Rahmenbedingungen in dem Geschäftsbereich, den dieseGeschäftsbedingungen betreffen, nicht wesentlich ändern und die Änderungen fürden Kunden zumutbar sind.
(3) Änderungen nach Ziff. F. 4 (1) und (2) wirken nur für die Zukunft und nurin Bezug auf Dauerschulverhältnisse mit dem Kunden (insbesondere Lagerverträgeund laufende Verwaltungs- oder Beratungsverträge). Für einzelne, bereitsvollständig abgewickelte Kaufverträge bleiben die bei Vertragsschlusseinbezogenen AGB maßgeblich.

(4) Über Änderungender AGB informieren wir den Kunden in Textform unter Mitteilung des Inhalts dergeänderten Regelungen und des Zeitpunkts, zu dem sie in Kraft treten sollen.Die Änderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht innerhalbvon vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Frist und die Rechtsfolgen desSchweigens weisen wir den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hin.

(5) Widersprichtder Kunde fristgerecht, gelten für das betroffene Dauerschuldverhältnis diebisherigen AGB fort. Wir behalten uns in diesem Fall vor, ein betroffenesDauerschuldverhältnis (insbesondere Lagervertrag) mit angemessener Frist zukündigen, wenn eine Fortführung unter den bisherigen Bedingungen für unsunzumutbar ist. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(6) Die vorstehendeÄnderungsbefugnis besteht nicht, soweit hierdurch das vertraglicheGleichgewicht zwischen den Parteien nicht unwesentlich zu Ungunsten des Kundenverschoben wird oder eine Änderung dazu führen würden, das Vertragsgefügeinsgesamt wesentlich umzugestalten. In diesem Fall können wir Ihnen denAbschluss zu den geänderten Konditionen anbieten.

 

4. Abrechnung Lager


(1) Für die Lagerung fällt nach dem Ablauf des ersten Jahres nach derEinlagerung, je Flasche eine Lagergebühr entsprechend unserer Preisliste an.Sie berechnet sich nicht anteilig auf die tatsächliche Lagerzeiten, sondernfällt je angefangenen Vertragsjahr vollständig an.
(2) Für die Übersendung der Ware aus dem Lager an den Kunden oder an Dritte imAuftrag des Kunden, fällt eine Bearbeitungsgebühr entsprechend unsererPreisliste an.
(3) Die Abrechnung erfolgt jeweils durch Übersendung prüfbarere Rechnungen undunter gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(4) Die Rechnungsstellung erfolgt in allen Fällen der Einlagerung durch LiquidGrape nach der Entgegennahme der Ware am jeweiligen Lager.
(5) Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu erfolgen.

5. Mindestalter (Jugendschutz)
(1) Vertragspartner von Liquid Grape können ausschließlich volljährige,unbeschränkt geschäftsfähige Personen sein.

(2) Liquid Grapeliefert alkoholische Getränke ausschließlich an Personen aus, die mindestens das18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Liquid Grape behält sich vor, geeignete Maßnahmen zur Altersprüfung sowohlim Rahmen des Vertragsschlusses als auch bei der Auslieferung zu ergreifen.

6. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtsoder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in derBundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, istausschließlicher Gerichtsstand für alleStreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz derMövenpick Deutschland GmbH & Co. KG (derzeit Dortmund (Deutschland)).
Liquid Grape steht es frei, an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klagezu erheben.
(2) Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Auf sämtlicheVertragsbeziehungen zwischen Liquid Grape und seinen Kunden findet das Rechtder Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das Übereinkommen der VereintenNationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980(CISG) ist ausgeschlossen. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertragsoder dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oderundurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbarenBestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die demwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

 

AGB Stand [11.6.2026]

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